Europa

Die Europäische Union betreibt mittlerweile im Rahmen der Ver­einheit­lichung der Wirt­schafts­bedingungen fast schon mehr Recht­setzung als der deutsche Gesetz­geber. Daher ist es wichtig, bereits im Vorfeld gesetz­geberische Intentionen in Erfahrung zu bringen, damit der Sach­verstand der Kommunal­versicherer möglichst früh über den nationalen Gesetz­geber in das Ver­fahren mit einfließen kann. Aus diesem Grund ist die BADK seit dem Jahr 2002 mit einer ständigen Vertretung direkt in Brüssel tätig.