Europa
Die Europäische Union betreibt mittlerweile im Rahmen der Vereinheitlichung der Wirtschaftsbedingungen fast schon mehr Rechtsetzung als der deutsche Gesetzgeber. Daher ist es wichtig, bereits im Vorfeld gesetzgeberische Intentionen in Erfahrung zu bringen, damit der Sachverstand der Kommunalversicherer möglichst früh über den nationalen Gesetzgeber in das Verfahren mit einfließen kann. Aus diesem Grund ist die BADK seit dem Jahr 2002 mit einer ständigen Vertretung direkt in Brüssel tätig.