Gesetzgebung

Die Beobachtung und Begleitung der Gesetzgebung ist eines der Hauptanliegen der BADK.

Sobald sich Gesetzesvorhaben abzeichnen, die die Belange der Kommunen und ihrer Schaden­ausgleiche sowie Versicherer als deren Selbst­hilfe­einrichtungen berühren könnten, tritt die Geschäfts­stelle in den Dialog mit den zuständigen Bundes­ministerien ein.

Als Beispiel seien hier die Novellierung des nationalen Vergabe­rechts nach den Vor­gaben der EU und die Novellierung des Umwelt­haftungs­gesetzes genannt.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass bei der Geschäfts­stelle im Bedarfs­fall schnell Arbeits­gruppen und Kommissionen eingerichtet werden können, in welchen die fach­kompetenten Mit­arbeiter der BADK-Mitglieder auch schwierige rechtliche Themen erörtern und für die Entscheidungs­findung in den zuständigen Gremien aufbereiten.