Gesetzgebung
Die Beobachtung und Begleitung der Gesetzgebung ist eines der Hauptanliegen der BADK.
Sobald sich Gesetzesvorhaben abzeichnen, die die Belange der Kommunen und ihrer Schadenausgleiche sowie Versicherer als deren Selbsthilfeeinrichtungen berühren könnten, tritt die Geschäftsstelle in den Dialog mit den zuständigen Bundesministerien ein.
Als Beispiel seien hier die Novellierung des nationalen Vergaberechts nach den Vorgaben der EU und die Novellierung des Umwelthaftungsgesetzes genannt.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass bei der Geschäftsstelle im Bedarfsfall schnell Arbeitsgruppen und Kommissionen eingerichtet werden können, in welchen die fachkompetenten Mitarbeiter der BADK-Mitglieder auch schwierige rechtliche Themen erörtern und für die Entscheidungsfindung in den zuständigen Gremien aufbereiten.
Sobald sich Gesetzesvorhaben abzeichnen, die die Belange der Kommunen und ihrer Schadenausgleiche sowie Versicherer als deren Selbsthilfeeinrichtungen berühren könnten, tritt die Geschäftsstelle in den Dialog mit den zuständigen Bundesministerien ein.
Als Beispiel seien hier die Novellierung des nationalen Vergaberechts nach den Vorgaben der EU und die Novellierung des Umwelthaftungsgesetzes genannt.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass bei der Geschäftsstelle im Bedarfsfall schnell Arbeitsgruppen und Kommissionen eingerichtet werden können, in welchen die fachkompetenten Mitarbeiter der BADK-Mitglieder auch schwierige rechtliche Themen erörtern und für die Entscheidungsfindung in den zuständigen Gremien aufbereiten.